Schweizweiter Bundesfeiertag in allen 26 Kantonen nach Artikel 110 Absatz 3 der Bundesverfassung.
Die Bundesfeier am 1. August ist der einzige Feiertag mit bundesverfassungsrechtlichem Status. Die übrigen Schweizer Feiertage werden kantonal bestimmt.
Der Samstag schafft 2026 keinen zusätzlichen freien Werktag; für eine Kompensation zählen Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und betriebliche Regel.
Die Bundesfeier ist nicht einfach ein weiterer kantonaler Feiertag. Artikel 110 Absatz 3 der Bundesverfassung gibt dem 1. August seinen besonderen Status; die übrigen Feiertage werden grundsätzlich durch Kantone und Gemeinden geprägt.
