Die Bundesfeier wurde schon lange begangen, war aber erst ab 1994 schweizweit als arbeitsfreier Bundesfeiertag verankert. Diese Seite erklärt den Unterschied zur heutigen Einordnung.
- Autor
- Redaktion Ferien-Kalender.ch
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- Datenbasis
- offizielle Quellen und redaktionelle Prüfung
Was bis 1993 galt
Vor 1994 hatte der 1. August bereits nationale Bedeutung. Die heutige schweizweite Arbeitsruhe gilt jedoch erst seit 1994.
- Galt bis
- Vor 1994 hatte der 1. August nationale Bedeutung, war aber noch nicht in gleicher Weise schweizweit arbeitsfrei.
- Früher
- Gedenk- und Feiertag
- Der 1. August war bereits national bedeutsam, aber noch nicht schweizweit als arbeitsfreier Bundesfeiertag eingeordnet.
- Seit 1994
- arbeitsfrei
- Seit 1. August 1994 gilt die heutige Einordnung als schweizweit arbeitsfreier Bundesfeiertag.
Was sich geändert hat
Die frühere Rechtslage, die heutige Einordnung und die praktische Wirkung im Vergleich.
Nationale Bedeutung vor der Arbeitsruhe
Die Bundesfeier hatte schon vor 1994 starke symbolische Bedeutung. Für historische Kalenderjahre ist aber wichtig, ob daraus schweizweit ein arbeitsfreier Tag folgte.
Umstellung ab 1994
Ab 1994 wird der 1. August als schweizweweiter arbeitsfreier Bundesfeiertag behandelt. Deshalb beginnt die aktuelle Quelle mit diesem Stichtag.
Warum getrennt erklären?
Wer die Bundesfeier für 1990 nachliest, soll nicht automatisch die heutige Arbeitsruhe angezeigt bekommen. Diese Seite erklärt den Unterschied und führt zur aktuellen Seite weiter.
Planungspraxis
Für aktuelle Jahre ist der 1. August schweizweit ein zentraler Fixpunkt. Für historische Jahre muss der Status vorsichtiger gelesen werden.
Auswirkung in der Planung
Was Nutzer aus alten Kalenderjahren richtig ableiten sollten.
Historische Einordnung.
Vor 1994 muss der Status vorsichtiger gelesen werden.
Schweizweit arbeitsfrei.
Ab diesem Jahr übernimmt die aktuelle Bundesfeier-Seite.
Nationaler Fixpunkt.
Aktuelle Planung behandelt den 1. August als schweizweiten arbeitsfreien Bundesfeiertag.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur historischen Einordnung.
War der 1. August vor 1994 schon wichtig?
Ja. Die Bundesfeier hatte bereits nationale Bedeutung, war aber noch nicht in gleicher Weise schweizweit arbeitsfrei eingeordnet.
Welche Seite gilt für aktuelle Jahre?
Für aktuelle Jahre ist die normale Bundesfeier-Seite richtig.
Warum gibt es diese historische Einordnung?
Damit Jahre vor 1994 nicht mit der heutigen schweizweiten Arbeitsruhe verwechselt werden.
Quellen & weiterführende Seiten
- Bundesverfassung Art. 110 : bundesverfassungsrechtliche Grundlage für die Bundesfeier als schweizweiten arbeitsfreien Bundesfeiertag.