Kantonaler Feiertag. Tag der Arbeit fällt 2026 auf Freitag, 1. Mai 2026. Ganztägig in ZH, BS, BL, SH, TG, TI, NE und JU. Im ganzen Kanton Solothurn, einschliesslich des Bezirks Bucheggberg, ist der 1. Mai ab 12 Uhr öffentlicher Ruhetag. Gemeinden können zusätzliche kommunale Ruhetage bezeichnen; arbeitsgesetzliche Ausnahmen und Ladenöffnungsregeln bleiben separat. Der Aargau zählt den 1. Mai ausdrücklich nicht zu den gesetzlichen Feiertagen.
In den acht Ganztagskantonen entsteht ein Dreitagewochenende. In Solothurn bleibt der Vormittag regulär und erst der Zeitraum ab 12 Uhr ist öffentlicher Ruhetag; im Aargau bleibt der ganze Freitag regulär.
Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Der Tag der Arbeit und der Solothurner Halbtag beruhen auf kantonalem Ruhetagsrecht.
