Dorfkirche an Auffahrt in der Schweiz

Auffahrt

Gesetzlicher Feiertag Alle 26 Kantone Fällt auf: Donnerstag 1 Ferientag = 4 Tage

Auffahrt fällt 2026 auf Donnerstag, den 14. Mai. Alle 26 Kantone führen den Tag als gesetzlichen Feiertag; der Freitag danach bleibt ein normaler Arbeitstag.

Autor
Redaktion Ferien-Kalender.ch
Zuletzt geprüft
Datenbasis
offizielle Quellen und redaktionelle Prüfung
Auffahrt

Vier-Tage-Fenster

Donnerstag frei, Freitag prüfen

Alle 26 Kantone; keine kommunale Ausnahme in der bestehenden amtlichen Übersicht.

Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Auffahrt gilt in allen Kantonen aufgrund kantonaler Regeln.

Genehmigter Urlaub am Freitag, 15. Mai, schafft einen Vier-Tage-Block; ohne Urlaub gelten am Freitag die normalen Regeln von Arbeitsort und Schule.

Rechtlich ist der 14. Mai in allen Kantonen Feiertag; der 15. Mai wird dadurch weder für Angestellte noch für Schulen automatisch frei. Läden und Dienstleistungen können am Donnerstag mit Feiertagszeiten arbeiten, während der Freitag meist wieder dem normalen Wochenbetrieb folgt.

Brückentag

Freitag danach

Der 15. Mai ist kein Feiertag, sondern ein bewilligter Ferientag mit hoher Planungswirkung.

1 Ferientag = 4 Tage

Freitag nach Auffahrt gezielt freinehmen

Urlaub am 15. Mai verbindet den schweizweit freien Donnerstag mit dem Wochenende; der Freitag selbst bleibt Arbeitstag.

Empfehlung
15. Mai als Brückentag bestätigen
Vier-Tage-Block
14. Mai 2026 bis 17. Mai 2026
Schweizweit, aber kantonal geregelt

Rechtsstatus von Auffahrt

Alle Kantone führen Auffahrt als Feiertag; der Rechtsweg bleibt kantonal.

Auffahrt gilt am 14. Mai 2026 in allen 26 Kantonen. Diese schweizweite Wirkung ist trotzdem nicht mit dem bundesverfassungsrechtlichen Status der Bundesfeier gleichzusetzen.

Für Arbeitsruhe und konkrete Ansprüche zählt die Regel des Kantons und des Arbeitsorts. Der Name des Feiertags allein ersetzt deshalb weder den kantonalen Abgleich noch die Prüfung eines Dienst- oder Gesamtarbeitsvertrags.

Schule, Betrieb und Betreuung

Auffahrt im Arbeitsalltag

Der Donnerstag ist frei; die Nachbarschaft von Freitag und Ferienkalendern bleibt eine eigene Frage.

Am Arbeitsort bedeutet Auffahrt grundsätzlich Feiertagsruhe. Bereitschaftsdienste, Pflege, Verkehr, Hotellerie und Gastronomie können mit Sonderbesetzung arbeiten und sollten ihren Dienstplan vor dem langen Wochenende bestätigen.

Schulferien und arbeitsfreie Tage fallen nicht überall deckungsgleich zusammen. Für die Betreuung von Kindern müssen Schulort, Arbeitsort und der Freitag nach Auffahrt zusammen betrachtet werden.

Auch Läden und Dienstleistungen öffnen am Donnerstag nicht nach einem einheitlichen Muster. Wer Versorgung oder einen Termin braucht, prüft das konkrete Angebot statt aus der kantonsweiten Geltung auf eine bestimmte Öffnungszeit zu schliessen.

Der Brückentag ist kein Feiertag

Öffnungen am Freitag

Am 15. Mai gelten grundsätzlich die normalen Regeln des Arbeits- und Schulorts.

Freitag, der 15. Mai, ist nach Auffahrt ein normaler Arbeitstag. Ein genehmigter Ferientag schafft den Vier-Tage-Block; ohne Ferien gelten Dienstplan, Unterricht und Betreuung wie an einem gewöhnlichen Freitag.

Für Läden, Schalter und Servicebetriebe kann der Freitag wieder die üblichen Öffnungszeiten bringen, doch Ferienbetrieb oder lokale Planung können davon abweichen. Die veröffentlichte Zeit des konkreten Anbieters bleibt massgeblich.

Bei Rückreise und Ausflügen lohnt der Vergleich zwischen Donnerstagfahrplan, Freitagbetrieb und dem Ferienkalender. So wird der Brückentag weder automatisch frei noch automatisch gleich planbar wie ein normaler Wochenstart.

Praxis

Weiter planen

Die nächste praktische Abklärung für diesen Termin wählen.

Auffahrt liegt 2026 am Donnerstag. Der arbeitsfreie Freitag ist deshalb eine konkrete Brückentagsentscheidung, nicht Teil des gesetzlichen Feiertags.

Schulkalender, Ausflugsverkehr und die Rückkehr am Montag sollten zusammen geprüft werden, bevor aus dem Donnerstag ein langes Wochenende wird.

Frühlingsverkehr

Ausflug & Verkehr

Auffahrt verschiebt Reisebewegungen auf einen einzigen langen Wochenendstart.

Auffahrt ist in der Schweiz ein starker Planungstag, weil der Feiertag immer auf Donnerstag fällt. Der Freitag danach ist kein Feiertag, aber der wichtigste Brückentag.

Wer am Donnerstag losfährt, trifft auf Ausflugsverkehr und regionale Veranstaltungen. Für Bergbahnen, Museen, Restaurants und Schulwege gelten die jeweiligen Feiertags- oder Ferienzeiten; der Freitag kann dagegen wieder den normalen Pendelrhythmus haben.

Einkäufe und Besorgungen sollten möglichst vor Donnerstag erledigt werden. Öffnungszeiten von Läden, Apotheken und Freizeitzielen sind eine Betriebsfrage und lassen sich nicht allein aus der kantonsweiten Feiertagsgeltung ableiten.

Die kantonsweit einheitliche Feiertagsgeltung hilft beim Donnerstag. Sie sagt nichts darüber, ob der Freitag frei ist.

Bittgang an Auffahrt in einer Schweizer Landschaft
Himmelfahrt

Auffahrtsbrauch

Religiöse Tradition und moderner Brückentag liegen am selben Donnerstag.

Religiös geht es um Christi Himmelfahrt; praktisch geht es oft um Ausflug, verlängertes Wochenende und frühe Sommersaison.

Gottesdienste und Bittgänge gehören in manchen Gemeinden weiterhin zum Tag. Andere nutzen den freien Donnerstag für Wandern, Familienbesuche oder den Start in die Sommersaison. Der Brauch ist regional; die landesweite Geltung des Feiertags ist davon getrennt.

FAQ

Häufige Fragen

Quellenbasierte Antworten zu Auffahrt und dem Brückentag.

Wann ist Auffahrt?

Auffahrt fällt auf Donnerstag, 14. Mai 2026. 39 Tage nach Ostern, immer Donnerstag.

Ist der Freitag nach Auffahrt ebenfalls Feiertag?

Nein. Der Freitag ist normaler Arbeits- und Schultag, sofern Urlaub oder eine betriebliche Regel nichts anderes bestimmt.

Warum heisst der Tag in der Schweiz Auffahrt?

Auffahrt ist die geläufige Schweizer Bezeichnung für Christi Himmelfahrt und steht so oft auch im Kalender.

Ergeben ein Ferientag und Auffahrt vier freie Tage?

Ja, bewilligter Urlaub am Freitag, 15. Mai, verbindet den schweizweiten Donnerstag mit dem Wochenende.

Quellen & Weiterführendes

  1. SECO: Freizeit und Feiertage : Bundesinformation zur Abgrenzung von Bundesfeier und kantonalen Feiertagen.
  2. Arbeitsgesetz Art. 20a : Bundesarbeitsregel für kantonal bezeichnete Feiertage.
  3. Bundesverfassung Art. 110 : bundesverfassungsrechtlicher Status der Bundesfeier.
  4. Historische Bundesübersicht (Stand 2011) : Nur historischer Kontext; keine aktuelle Geltungsquelle.
  5. EDK - Schulferien : Quelle für kantonale Schulferien.
  6. Bundesamt für Zoll: Feiertagsbetrieb : Eidgenössische Betriebsliste; kantonales Recht bestimmt die Feiertagsgeltung.
  7. Kanton Uri: Feiertage 2026 : aktuelle amtliche Kantonsliste für 2026.
  8. Kanton Tessin: Feiertage 2026 : aktuelle amtliche Kantonsliste für 2026.
  9. Kanton Zürich: Feiertage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  10. Kanton Bern: Feiertagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  11. Kanton Luzern: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  12. Kanton Uri: Gesetz über öffentliche Ruhetage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  13. Kanton Schwyz: Feiertage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  14. Kanton Obwalden: Feiertagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  15. Kanton Nidwalden: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  16. Kanton Glarus: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  17. Kanton Zug: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  18. Kanton Freiburg: Feiertage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  19. Solothurner Arbeitsinspektorat: Feiertage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  20. Kanton Solothurn: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  21. Kanton Basel-Stadt: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  22. Kanton Basel-Landschaft: Feiertagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  23. Kanton Schaffhausen: Ruhetagsrecht : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  24. Appenzell Ausserrhoden: Arbeitsverordnung : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  25. Appenzell Ausserrhoden: Feiertage 2026 : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  26. Appenzell Ausserrhoden: Arbeits- und Ruhezeiten : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  27. Appenzell Innerrhoden: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  28. Appenzell Innerrhoden: Feiertage 2026 : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  29. Kanton St. Gallen: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  30. Kanton Graubünden: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  31. Kanton Aargau: Arbeitszeit und Feiertage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  32. Kanton Aargau: Feiertagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  33. Kanton Thurgau: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  34. Kanton Waadt: Feiertage 2026 : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  35. Kanton Wallis: Feiertagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  36. Kanton Neuenburg: Feiertage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  37. Kanton Genf: Feiertage 2026 : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  38. Kanton Jura: Feiertage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.