Alle 26 Kantone; keine kommunale Ausnahme in der bestehenden amtlichen Übersicht.
Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Auffahrt gilt in allen Kantonen aufgrund kantonaler Regeln.
Genehmigter Urlaub am Freitag, 15. Mai, schafft einen Vier-Tage-Block; ohne Urlaub gelten am Freitag die normalen Regeln von Arbeitsort und Schule.
Rechtlich ist der 14. Mai in allen Kantonen Feiertag; der 15. Mai wird dadurch weder für Angestellte noch für Schulen automatisch frei. Läden und Dienstleistungen können am Donnerstag mit Feiertagszeiten arbeiten, während der Freitag meist wieder dem normalen Wochenbetrieb folgt.
