Alle 26 Kantone; keine kommunale Ausnahme in der bestehenden amtlichen Übersicht.
Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Weihnachtstag gilt schweizweit aufgrund kantonaler Feiertagsregeln.
Der Freitag bildet bereits ein langes Wochenende. Für Samstag, den 26. Dezember, müssen Kanton und kommunale Vorbehalte separat geprüft werden.
Der 25. Dezember ist der klare gemeinsame Anker der Schweizer Weihnachtsplanung. Die Abgrenzung zum 26. Dezember ist entscheidend: Weihnachtstag gilt in allen Kantonen, Stefanstag folgt einer eigenen kantonalen oder lokalen Regel.
