Weihnachtstafel am Stephanstag in der Schweiz

Stephanstag

Kantonaler Feiertag 18 Kantone + Teilgebiete Fällt auf: Samstag Kein automatischer Ersatz

Stephanstag fällt 2026 auf Samstag, den 26. Dezember. Er gilt kantonsweit in 18 Kantonen und zusätzlich in genau bezeichneten Gebieten Freiburgs und Aargaus; Appenzell Ausserrhoden setzt ihn 2026 aus, weil Weihnachten auf Freitag fällt.

Autor
Redaktion Ferien-Kalender.ch
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offizielle Quellen und redaktionelle Prüfung
Appenzell Ausserrhoden

Die Appenzeller Ausnahme 2026

Weihnachten fällt 2026 auf Freitag; dadurch entfällt Stefanstag in Appenzell Ausserrhoden.

Die Appenzell-Ausserrhoder Arbeitsverordnung enthält die konkrete Ausnahme: Fällt Weihnachten auf einen Freitag, wird Stefanstag nicht als Feiertag geführt. Das betrifft 2026 den Samstag, 26. Dezember.

Diese Regel erklärt, warum die Weihnachtsplanung im Kanton nicht aus der allkantonalen Geltung des 25. Dezember abgeleitet werden darf. Für den Dienstplan zählt der Sitz oder Arbeitsort des Betriebs.

26. Dezember

Der zweite Weihnachtstag

Stephanstag mit kantonaler Geltung

Kantonsweit in ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, BS, BL, SH, AI, SG, GR, TG, TI und VS. Appenzell Ausserrhoden feiert Stephanstag 2026 nach Art. 7 der Arbeitsverordnung nicht, weil Weihnachten auf Freitag fällt. In Freiburg gilt er in Courgevaux, Fräschels, Greng, Kerzers, Meyriez, Muntelier, Murten, Ried bei Kerzers, Ulmiz und Mont-Vully sowie in Flamatt und Sensebrügg. Im Aargau gilt er in den Bezirken Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Kulm, Lenzburg, Zofingen und Zurzach sowie in Kaiseraugst, Magden, Möhlin, Olsberg, Rheinfelden, Wallbach, Zeiningen und Zuzgen. Neuenburg führt ihn 2026 nicht als gesetzlichen Feiertag.

Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Stephanstag wird kantonal und teilweise kommunal geregelt.

Der Samstag schafft 2026 keinen zusätzlichen freien Werktag. In Appenzell Ausserrhoden ist der 26. Dezember 2026 kein Feiertag; andernorts dürfen Dienstpläne ihn nur im genannten kantonalen oder lokalen Geltungsgebiet als Feiertag behandeln.

Stefanstag ist nicht einfach der nächste allkantonale Feiertag nach Weihnachten. Der 26. Dezember lebt von kantonalen Listen und ausdrücklich genannten Teilgebieten; deshalb reicht der Name allein für eine Dienst- oder Schulplanung nicht aus.

Lokale Liste

Teilgebiete in Freiburg und Aargau

In den beiden Kantonen reicht die kantonsweite Bezeichnung nicht aus; die ausdrücklich genannten Gebiete entscheiden.

Stephanstag setzt das christliche Weihnachtsfest am 26. Dezember fort. Ob der Tag arbeitsrechtlich als Feiertag gilt, entscheidet jedoch die kantonale oder lokale Regel.

In Freiburg gilt Stefanstag in den aufgeführten Gemeinden und zusätzlich in Flamatt und Sensebrügg. Im Aargau umfasst die geprüfte Regel acht Bezirke sowie die genannten Gemeinden. Ein Nachbarort kann daher einen anderen Arbeits- oder Schulkalender haben.

Der Unterschied zwischen Kanton und Gemeinde ist praktisch: Der Kanton nennt den Rechtsrahmen, die Gebietsliste zeigt, ob der konkrete Wohn-, Arbeits- oder Veranstaltungsort dazugehört.

Abendessen am Stephanstag in der Schweiz
Ort vor Bezeichnung

Rückreise und Öffnungszeiten

Am 26. Dezember können Ausgangs- und Zielort unterschiedlichen Feiertagsregeln folgen.

Für Rückreise und Öffnungszeiten ist der tatsächliche Ort wichtiger als die Bezeichnung «zweiter Weihnachtstag». Wer Grenzen zwischen Gemeinden oder Kantonen überquert, sollte die Regel am Ausgangs- und Zielort prüfen.

Detailhandel, Gastronomie und Verkehr können deshalb an einem Ort im Feiertagsmodus und wenige Kilometer weiter im Samstagsbetrieb laufen. Reservierungen und Anschlüsse sollten mit der örtlichen Geltung abgeglichen werden.

Kein Ersatzwerktag

Samstag und Dienstplan

Der Samstag nimmt keinen freien Werktag aus der Woche; der Geltungsort bleibt trotzdem rechtlich relevant.

Kein automatischer Ersatz

Appenzeller Ausnahme vor Dienstplanung prüfen

Stephanstag liegt 2026 am Samstag und gilt kantonsweit in 18 Kantonen; Appenzell Ausserrhoden setzt ihn wegen des Freitags-Weihnachtstags aus.

Empfehlung
Den 26. Dezember nur im belegten Gebiet führen
Folge
kein zusätzlicher freier Werktag
Der 26. Dezember am konkreten Ort

Arbeit, Schule und Handel

Stefanstag kann für Dienstplan, Schulkalender und Öffnung unterschiedliche Antworten liefern.

Für die Arbeitsruhe zählt die geprüfte kantonale oder lokale Geltung am Arbeitsort. Pflege, Verkehr, Hotellerie und Gastronomie können unabhängig davon mit eigener Besetzung arbeiten; der Dienstplan bleibt massgeblich.

Schule, Detailhandel und Rückreise folgen jeweils ihrem eigenen Kalender. Wer den Samstag mit Familie oder Betrieb plant, prüft deshalb Schulort, Anbieter und Zielort getrennt und leitet keine einheitliche Regel aus dem Namen Stefanstag ab.

Praxis

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Der 26. Dezember 2026 fällt auf Samstag. Neben den kantonsweiten und örtlichen Gebieten ist besonders die Ausnahme in Appenzell Ausserrhoden ein Planungsfilter.

Für Rückreise, Verkauf und Dienstpläne wird Stephanstag erst nach dem Vergleich mit Weihnachtstag und dem konkreten Arbeitsort zuverlässig eingeordnet.

Eigener Charakter

Der Feiertag nach Weihnachten

Stefanstag ist mehr als ein zusätzlicher freier Tag und endet je nach Ort unterschiedlich.

Das christliche Fest erinnert an den heiligen Stephanus. Gottesdienste und lokale Bräuche geben dem 26. Dezember einen eigenen Platz nach dem Weihnachtstag.

Stephanus-Gottesdienste, Familienbesuche und ein ruhiger Tag nach dem Weihnachtstag geben dem 26. Dezember einen eigenen Charakter. Ob daraus ein arbeitsfreier Tag wird, bleibt von der verifizierten kantonalen oder lokalen Geltung abhängig.

FAQ

Häufige Fragen

Quellenbasierte Antworten zu Stephanstag, Teilgebieten und der Appenzeller Ausnahme.

Wann ist Stephanstag 2026?

Stephanstag fällt auf Samstag, 26. Dezember 2026. 26. Dezember.

Gilt Stefanstag in der ganzen Schweiz?

Nein. Er gilt kantonsweit in 18 Kantonen und zusätzlich in ausdrücklich bezeichneten Gebieten Freiburgs und Aargaus.

Warum entfällt Stefanstag 2026 in Appenzell Ausserrhoden?

Die Arbeitsverordnung sieht dies vor, wenn Weihnachten auf einen Freitag fällt. 2026 ist der 26. Dezember dort deshalb kein gesetzlicher Feiertag.

Bringt der Samstag einen Ersatzwerktag?

Nein, nicht automatisch. Die Samstagregel schafft 2026 keinen zusätzlichen freien Werktag; der konkrete Geltungsort bleibt trotzdem entscheidend.

Quellen & Weiterführendes

  1. SECO: Freizeit und Feiertage : Bundesinformation zur Abgrenzung von Bundesfeier und kantonalen Feiertagen.
  2. Arbeitsgesetz Art. 20a : Bundesarbeitsregel für kantonal bezeichnete Feiertage.
  3. Bundesverfassung Art. 110 : bundesverfassungsrechtlicher Status der Bundesfeier.
  4. Historische Bundesübersicht (Stand 2011) : Nur historischer Kontext; keine aktuelle Geltungsquelle.
  5. EDK - Schulferien : Quelle für kantonale Schulferien.
  6. Aargauer Einführungsgesetz Arbeitsrecht § 6 : aktuelle amtliche Bezirks- und Gemeindegeltung.
  7. Freiburger Feiertage : aktuelle amtliche Geltung im katholischen und reformierten Kantonsteil.
  8. Neuenburger offizielle Feiertage : Kalender 2026 mit bedingter Geltung am 2. Januar und 26. Dezember.
  9. Kanton Uri: Feiertage 2026 : aktuelle amtliche Kantonsliste für 2026.
  10. Appenzell-Ausserrhoder Arbeitsverordnung, Art. 7 : aktuelle amtliche Regel: Stephanstag entfällt, wenn Weihnachten auf Montag oder Freitag fällt.
  11. Appenzell Innerrhoden: Feiertage 2026 : aktueller amtlicher Kantonskalender 2026.
  12. Kanton Zürich: Feiertage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  13. Kanton Bern: Feiertagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  14. Kanton Luzern: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  15. Kanton Uri: Gesetz über öffentliche Ruhetage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  16. Kanton Schwyz: Feiertage : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  17. Kanton Obwalden: Feiertagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  18. Kanton Nidwalden: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  19. Kanton Glarus: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  20. Kanton Zug: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  21. Kanton Basel-Stadt: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  22. Kanton Basel-Landschaft: Feiertagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  23. Kanton Schaffhausen: Ruhetagsrecht : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  24. Appenzell Innerrhoden: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  25. Kanton St. Gallen: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  26. Kanton Graubünden: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  27. Kanton Thurgau: Ruhetagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  28. Kanton Tessin: Feiertage 2026 : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.
  29. Kanton Wallis: Feiertagsgesetz : Amtliche Quelle zur jeweils ausgewiesenen Geltung.