Die Restauration de la République fällt 2026 auf Donnerstag, den 31. Dezember. Sie ist ein gesetzlicher Feiertag im Kanton Genf, nicht schweizweit. Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Die Restauration de la République wird vom Kanton Genf geregelt.
Kanton Genf; in den übrigen 25 Kantonen ist der 31. Dezember unter diesem Titel kein kantonaler Feiertag.
In Genf folgen auf den Donnerstag der schweizweit kantonal geregelte Neujahrstag am Freitag und das Wochenende, sodass ohne Ferientag ein Vier-Tage-Block entsteht.
