Alle 26 Kantone; keine kommunale Ausnahme in der bestehenden amtlichen Übersicht.
Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Neujahr gilt schweizweit aufgrund kantonaler Feiertagsregeln.
Ein Ferientag am Freitag, 2. Januar, verbindet Neujahr 2026 mit dem Wochenende; Schulort und Arbeitsort bleiben für Ferienende und Betriebsstart massgeblich.
Am 1. Januar bleiben viele reguläre Läden, Schalter und Büros geschlossen. ÖV, Bahnhöfe, Gastronomie und Ausflugsziele können mit Feiertagszeiten arbeiten; Schule und Arbeitsort folgen ihren eigenen Kalendern.
