Ein Ferientag am Montag, 5. Januar, schafft in Uri, Schwyz und Tessin einen Vier-Tage-Block; andernorts bleibt der Dienstag regulär.
Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Heilige Drei Könige wird kantonal geregelt.
Kantone Uri, Schwyz und Tessin; in den übrigen 23 Kantonen ist der 6. Januar kein kantonsweiter Feiertag.
