Die Fête de l'Indépendance jurassienne fällt 2026 auf Dienstag, den 23. Juni. Sie ist ein gesetzlicher Feiertag im Kanton Jura, nicht schweizweit. Nur die Bundesfeier am 1. August hat bundesverfassungsrechtlichen Feiertagsstatus. Der 23. Juni wird vom Kanton Jura geregelt.
Kanton Jura; ausserhalb des Jura entsteht aus dem 23. Juni kein kantonaler Feiertag.
Ein Ferientag am Montag, 22. Juni, schafft im Jura einen Vier-Tage-Block; ausserhalb des Kantons bleibt der Dienstag regulär.
